Lex Arcana

Als Whenua vom Imperium besiedelt wurde, stellte man dem Heer, das die Region befrieden sollte, auch Magier zur Seite. Schon bald erwies es sich als günstige Methode, Magier, die sich im Imperium unbeliebt gemacht hatten, auf diese Weise ins Exil zu schicken.

In Whenua organisierten sich die Exilmagier und gründeten einen Magierzirkel, aus dem später die Lex Arcana entstehen sollte. Da sie ursprünglich an der Seite des Heeres gedient hatten, gibt es bis zum heutigen Tag eine intensive Verbindung zwischen dem Heer und der Lex Arcana. Zum Beispiel helfen die Mitglieder der Lex Arcana bei Bedarf bei der Aufklärung von Verbrechen, jagen flüchtige Kriminelle oder stehen in wichtigen Gerichtsverhandlungen mit Wahrheitszaubern zur Verfügung. Kampfmagier und Schutzmagier unterstützen die Legionäre im Gefecht.

Da in Whenua bis zum Jahr 210 a.P. keine Magier geboren wurden, ist die Lex Arcana ständig auf der Suche nach neuen Mitgliedern. Die meisten Mitglieder können über die Universität in Ostarium gewonnen werden, denn die Lex Arcana bietet jungen Magiern bereitwillig Stipendien an – allerdings nur gegen einen sofortigen Beitritt und späteren aktiven Dienst. Aber auch fertig ausgebildete Magier werden in die Lex Arcana aufgenommen und im Zweifelsfall noch weiter ausgebildet. Böse Zungen behaupten, dass die Lex Arcana tatsächlich jeden aufnimmt, der auch nur ein Quäntchen magischer Begabung aufweisen kann.

Ein Beitritt bei der Lex Arcana ist lebenslänglich bindend. Das neue Mitglied erhält eine magische Tätowierung auf dem Handrücken der rechten Hand. Der offensichtlichste Vorteil einer Mitgliedschaft ist die Tatsache, dass die Lex Arcana für alle Schadensersatzzahlungen aufkommt, die entstehen, falls ein Zauber schief geht und dabei Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen. Da in Whenua das magische Netz manchmal instabil ist, kann das sehr leicht geschehen.

Ein Magier kann bei der Lex Arcana aktiven oder inaktiven Dienst versehen; ein Wechsel zwischen den beiden Arten ist möglich.

Inaktiver Dienst:

Der Magier führt keine Aufträge im Namen der Lex Arcana aus, sondern geht seinen eigenen Interessen nach. In diesem Fall muss er 10 Prozent seines Einkommens an die Lex Arcana abliefern. Das kann auch in Naturalien geschehen, zum Beispiel in Form von Forschungsergebnissen oder magischen Artefakten.

Aktiver Dienst:

Jedes Mitglied der Lex Arcana kann aktiv für die Gilde arbeiten und für jeden findet sich eine passende Aufgabe. Magier, die durch ein Stipendium an der Universität in die Lex Arcana aufgenommen worden sind, müssen für mindestens 10 Jahre ab Beendigung ihrer Ausbildung aktiven Dienst versehen. Die aktiven Lex Arcana Magier sind in verschiedene Sparten eingeteilt.

Interspectoren

Diese Abteilung der Arcana beherbergt die Talente im Bereich der Informationsmagie. Die Interspectoren werden meistens eingesetzt, um Verbrechen zu klären. Die Aufgaben bestehen darin, den Ort des Verbrechens oder das Opfer zu untersuchen und mit magischen Hilfsmitteln nach Spuren des Täters Ausschau zu halten. Sollte es möglich sein, so hat der Magier das Recht, auch eine Festnahme anhand dieser Spuren zu bewirken. Die Erkenntnisse des Magiers gelten auch als Beweis vor Gericht. Gewöhnlich steht dem Interspector während seiner Ermittlung eine Dekurie des Heeres zur Verfügung, die ihn unterstützt.

Seltener begleiten Interspectoren das Heer auf speziellen Einsätzen, meistens Erkundungsmissionen. Je nach Art des Einsatzes wird der Interspector als Leiter der Mission eingesetzt und hat somit den Befehl über die begleitenden Soldaten oder er dient der Mission als Berater und ist dann dem Befehl eines Decurios oder Centurios unterstellt.

Intermittoren

Die Intermittoren sind sehr oft als Begleiter des Heeres zu finden, entweder bei der Verfolgung flüchtiger Verbrecher oder sogar im Kriegsfall. Die Aufgaben der Intermittoren lassen sich sehr einfach beschreiben: alles zu tun, was das Heer im Kampf unterstützt, sei das der Einsatz von Schadenszaubern, das Stärken der Truppen durch Schutzmagie oder das Brechen von feindlicher Magie. Im whenuischen schreckt man Heer nicht einmal davor zurück, gefallene Soldaten für den Rest des Kampfes als Zombies wiederzubeleben.

Interscriptoren

Nicht jeder Magier eignet sich zum Dienst im Feld, aber die Lex Arcana hat auch großen Bedarf an Dozenten, Forschern und Verwaltern. Allein die Bibliothek der Academia Magica beschäftigt 50 Bibliothekare, und diese haben alle Hände voll zu tun. Etwa 100 Dozenten unterrichten an der Academia und noch einmal so viele Magier sind mit Forschungsarbeiten am Universitätsgelände beschäftigt.

Die Mitgliedschaft bei der Lex Arcana ist in Whenua für einen Magier keinesfalls zwingend notwendig. Es gibt kein Gesetz, das „freie Magie“ verbietet. Aber die Magie ist in Whenua auch manchmal unberechenbar, und ein Magier, der ungewollt Schaden anrichtet, wird dafür in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen – wohingegen für Mitglieder der Lex Arcana die Organisation bei der Schadensbegrenzung einspringt. Jeder Teilbereich der Lex Arcana hat ein Oberhaupt. Diese drei Magier bilden gemeinsam einen Rat, der dem Lordprotector untersteht. Mitunter munkelt man darüber, dass es in diesem Rat noch einen vierten Magier geben soll, der einer vierten Sparte vorsteht. Aber das sind unbestätigte Gerüchte.

Die Lex Arcana und das Heer:

Wenn ein Intermittor dauerhaft einer Centurie zugeteilt wird, dann wird er in diese völlig integriert, als ob er ein normaler Legionär wäre. Er verrichtet Dienst in einer Decurie und nimmt von seinem Decurio Befehle entgegen. Im Kampf verhält sich der Intermittor entsprechend der eingeübten Schlachtenformation, es sei denn er erhält andere Befehle. Ruft der Decurio den Intermittor als „Magister“ aus der Einheit, dann gibt es ein magisches Problem, das unter der Leitung des Intermittors gelöst werden muss.

Falls für spezielle Einsätze ein Interspector oder Intermittor einer Centurie zugeteilt wird, dann regelt die Lex Arcana im Vorfeld die Befehlsstrukturen. Manchmal wird die Centurie oder Dekurie dem Magier unterstellt, manchmal behält der Centurio oder Decurio den Oberbefehl – je nach vorliegender Situation.

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