Gesetze in Whenua

Untenstehend findet sich ein Überblick über die wichtigsten in Whenua geltenden Gesetze. Sollte jemand Fragen bezüglich einer Rechtslage haben, darf er sich jederzeit an das SL-Team von Whenua wenden.

Sollte die Frage allgemeine Relevanz besitzen, werden wir sie gerne dem allgemeinen Überblick hinzufügen.

  • Die Gesetzgebung obliegt dem Lordprotector.
  • Die Gerichtsbarkeit obliegt dem Protector eines jeden Quarters sowie der von ihm befugten Magistrate. Das Urteil eines Magistrats kann vom Protector jederzeit widerrufen werden. Das Urteil eines Protectors kann nur vom Lordprotector widerrufen werden.
  • Das Heer eines Quarters untersteht dem jeweiligen Protector und ist zuständig, über die Einhaltung der Gesetze zu wachen. Personen, die sich eines Verstoßes gegen die Gesetze schuldig gemacht haben, werden durch das Militär oder die Lex Arcana der Gerichtsbarkeit zugeführt.
  • Für das Turnier „Die Tage der Tapferkeit“ ist die Garde von Linsar als zuständige Executive abgestellt, unabhängig davon, in welchem Quarter das Turnier ausgetragen wird.
  • Um in Whenua Handel zu treiben, ist eine Lizenz notwendig, die durch das zuständige Handelskontor vergeben wird. Die Lizenz ist kontrollbefugten Magistraten auf Verlangen vorzuweisen. Ebenso ist über die Einnahmen genau Buch zu führen und diese Aufzeichnungen auf Verlangen vorzuweisen. Steuern werden vierteljährlich fällig oder mit Auslaufen der Lizenz.
  • Wer ohne gültige Handelslizenz in Whenua Handel treibt, muss mit Geld- und Gefängnisstrafen rechnen.
  • Diebstahl, Raub und Erpressung wird mit Geld- und Gefängnisstrafen bestraft, sowie mit dem Verlust eines Fingers oder der Hand, je nach Schwere des Verbrechens.
  • Körperverletzung wird mit Geldbußen und Gefängnis bestraft, je nach Schwere des Verbrechens auch mit dem Tod.
  • Mord und Totschlag werden mit dem Tod bestraft.
  • Das Beschwören von Dämonen wird mit dem Tod bestraft.
  • Dämonen oder Wesen dämonischer Abstammung gelten als Feinde Whenuas. Sie sind Gesetzlose und werden von Heer und Lex Arcana gejagt.
  • Ein Dämon oder ein Wesen dämonischer Abstammung kann in Ostarium im Hauptquartier der Lex Arcana einen Passierschein erwerben. Nur so lange dieser gilt, wird der Betreffende durch die Gesetze Whenuas nicht verfolgt.
  • Das Beschwören von Untoten außerhalb militärischer Zwecke im Dienste Whenuas durch lizenzierte Magier der Lex Arcana ist untersagt, und wird mit dem Tod bestraft.
  • Volksverhetzung wird mit Geldbußen bestraft und kann zum Landesverweis führen.
  • Menschenhandel wird mit Geldbußen und Haftstrafen geahndet.
  • Besucher aus anderen Ländern dürfen Sklaven mit sich führen, allerdings dürfen diese während des Aufenthalts in Whenua weder misshandelt, missbraucht noch getötet werden. Sie dürfen weder verkauft noch verschenkt werden, denn dies gilt als Menschenhandel. Sklaven gelten in Whenua prinzipiell als Menschen.
  • Ehrenduelle dürfen nur im Beisein von mindestens zwei Zeugen – einer pro Duellant – sowie bis zum ersten Treffer ausgefochten werden. Wer seinen Gegner im Ehrenduell tötet, macht sich des Totschlags schuldig.
  • Es dürfen keine religiösen Handlungen praktiziert werden, durch die Menschen oder andere intelligente Lebewesen zu Schaden kommen.
  • Wenn durch eine magische Handlung Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen, ist der ausführende Magier dafür in vollem Umfang verantwortlich. Für Mitglieder der Lex Arcana haftet die Lex Arcana.

Wichtige Anmerkung: Die angeführten Gesetze sind fiktive Regeln für ein fiktives Land!

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